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Ein Ende der Diskriminierung bei Blutspende ?

2022-05-25|10:56 · von Redaktion1

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©Depositphotos/kasto

Die Bundesregierung hat sich vergangenen Freitag endlich für ein Ende der Diskrimierung von homosexuellen Personen beim Blutspenden ausgesprochen. Bis dato waren Männer die Geschlechtsverkehr mit einem männlichen Partner hatten (MSM) mindestens ein Jahr lang nach dem Sexualkontakt vom Blutspenden ausgeschlossen.

Zukünftig soll es für alle Spender eine sogenannte „Drei mal Drei - Regel“ geben: Personen, welche innerhalb von 3 Monaten mit 3 oder mehr Partnern Geschlechtsverkehr hatten, werden drei Monate vom Blutspenden ausgeschlossen.
Ebenso soll bei der Durchführung eines NAT-Tests (Hepatitis B, Hepatitis C und HIV) die Ausschlussdauer bei Personen mit Risikoverhalten auf 3 Monate reduzieren. Auf diese Weise soll nur noch das individuelle Verhalten und nicht mehr die sexuelle Orientierung beim Blutspenden ausschlaggebend sein.

Im Herbst soll nun die neue Novelle geltend gemacht werden, über die bereits Jahrzehnte debattiert wurde. Besonders SPÖ und NEOS haben in den letzen Jahren zunehmend öffentlich Druck gegen die Ungleichbehandlung beim Blutspenden gemacht. Zuletzt wurde im Jahr 2020, bei einem Gesundheitsausschuss des Nationalrats, die bis dato geltende Praxis als diskriminierend betitelt und ein Ende dieser gefordert. In den jeweiligen Parteien war die Freude, über den erzielten Erfolg dementsprechend groß: SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner bedankte sich für die jahrelange Arbeit der unzähligen AktivistInnen. NEOS-LGBTIQ-Sprecher Yannick Shetty freut sich, dass „die Bundesregierung endlich zur Vernunft gekommen ist“.

Dass die Regierung diesen Schritt als Erfolg verbuche, bezeichnet er als eine Verhöhnung der Betroffenen, da der Erfolg den tausenden engagierten BürgerInnen zuzuschreiben sei, die nicht locker gelassen haben.

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2022-05-25|10:58 · von Redaktion1

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©Depositphotos/kentoh

Aber nicht alle Stimmen zeigen sich über die geplante Novelle derart optimistisch.

Andrea Brunner, Geschäftsführerin der Aidshilfe Wien, möchte erst die finale Verordnung abwarten. Sie hofft, dass diese ein explizites Diskriminierungsverbot beinhalte, um die interne Praxis des roten Kreuzes, welche transidente Personen gezielt ausschließt, zu unterbinden.

Erst vor einem Jahr haben Trans-Aktivist*innen nämlich aufgedeckt, dass transidente Menschen, abseits jeglicher wissenschaftlicher Basis, von der privaten Blutspendeeinrichtung des Roten Kreuzes generell ausgeschlossen werden.

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