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Menschengerichtshof in Straßburg bestätigt Strafe für Homo-Hasser

2020-06-17|11:34 · von Redaktion

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(c)Depositphotos/Leonid_Andronov

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage des Isländers Carl Jóhann Lilliendahl abgewiesen. Dieser hatte gegen eine Geldstrafe in der Höhe von 100.000 Kronen (650 EUR) geklagt, die ihm von einem isländischen Gericht wegen homophober Hassreden auferlegt wurden. Lillendahl sah sich in seiner Redefreiheit  verletzt und prozessierte bis nach Straßburg. Hier wurde nun seine Klage einstimmig abgewiesen.

 

Lillendahl hatte seine homophoben Aussagen getätigt, weil er gegen ein ein Programm zur LGBTQI-Aufklärung in städtischen Schulen war. Aus dem Grund wurde er im November 2016 wegen des Verstoßes des Gesetztes gegen Hassreden angeklagt. In erster Instanz wurde er freigesprochen, in der zweiten Instanz jedoch verurteilt und mit der Geldstrafe belegt. Lillendahl wollte das Urteil nicht akzeptieren und zog bis vor den isländischen Obersten Gerichtshof, der seine Aussagen als "ernst, verletztend und höchst vorurteilsbeladen" bezeichnete und das Urteil bestätigte.

 

In der Begründung des Menschengerichtshofs heißt es, dass die Kommentare nicht zu den schwerwiegensten Beleidigungen zählen, jedoch "für Intoleranz und die Abscheu gegenüber homosexuellen Personen werben". Daher sei die Strafe angemessen.

 

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2020-06-17|11:35 · von Redaktion

Der Menschengerichtshof hat dieses Jahr bereits in einem anderen Urteil festgestellt, dass eine unzureichende Strafverfolgung von homophober Hetze einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellen kann. Dieser Fall betraf ein  schwules Paar aus Litauen, das Opfer von Online-Hetze wurde. Die litauischen Behörden hatten sich nicht zuständig gefühlt und keinen Grund zu Ermittlungen gesehen.

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