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Russland will das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in der Verfassung verankern

2020-03-03|10:17 · von Redaktion

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(c) Depositphotos/voenkor

In Russland stehen grundlegende Verfassungsänderungen an, die bereits seit einigen Wochen im russischen Parlament diskutiert werden. Unter den anstehenden Änderungen ist eine Verankerung des Gottesbegriff in der Verfassung geplant, die in der russischen Gesellschaft kontroversiell diskutiert wird. Beobachter gehen davon aus, dass dies von Putins anderen Änderungen, unter anderem eine Anpassung der Befugnisse des Präsidenten ablenken soll. Auch ist eine Verlängerung der Amtszeit geplant, was für Putin eine reelle Verlängerung auf weitere 12 Jahre als Präsident bedeuten würde.

 

Nun ist bekannt geworden, dass bei der Verfassungsreform die Ehe künftig in der Verfassung als rein heterosexuell verankert werden soll. Damit reagiert Putin auf Bestrebungen konservativer Politiker und der russisch-orthodoxen Kirche, die eine solche Definierung in der Verfassung forderten. Mitte Februar darauf angesprochen, ob er eine solche Forderung unterstütze, sagte Putin: "Ehe ist eine Verbindung aus Mann und Frau, und die Familie ist etwas leicht anderes. Aber die Idee selbst ist korrekt und sollte unterstützt werden". Nicht diskrimiert werden sollten hingegen Familien mit einem Elternteil.

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2020-03-03|10:18 · von Redaktion

In Russland ist die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau gesetzlich verankert. Gleichgeschlechtlichen Paare haben keinerlei Möglichkeit ihre Verbindung rechtlich zu definieren und zu bestätigen.

2013 wurde in Russland ein Gesetz gegen die Verbreitung "homosexueller Propaganda" verabschiedet, die eine positive Darstellung gleichgeschlechtlicher Liebe praktisch unmöglich macht. Dies hatte eine regelrechte Welle an homophoben Übergriffen ausgelöst. Laut Umfragen lehnten 2019 87& der Bevölkerung eine Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare ab. Dies ist ein Anstieg von 12% gegenüber 2005.


Mitte März ist die Lesung der Verfassungsänderung im Parlament geplant. Wird dies im Parlament bestätigt, soll am 22.04.2020 das Volk in einer Volksbefragung über die Verfassungsänderung entscheiden.

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