Weil die schweizerische Gratiszeitung »20 minutes« in einem Artikel über die homosexuelle Orientierung eines Lehrers und Mitglieds des Genfer Stadtparlaments zu unlauteren verdeckten Recherchen gegriffen hatte, rügte der Schweizer Presserat das Blatt.

»20 minutes« ist ähnlich der österreichischen Zeitung »Heute« kostenlos und wird an Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen und Haltestellen an Pendler verteilt. Das schweizerische Gratisblatt ist seit 2004 die meistgelesene Tageszeitung und vor allem bei der jüngeren Leserschaft beliebt.
In dem kritisierten Artikel der Westschweizer Gratis-Zeitung »20 minutes« von Ende April 2011 wird von einem schwulen Lehrer und gleichzeitig Genfer Stadtpolitiker berichtet, der in einem Gay-Chat einen 15-jährigen Jugendlichen sexuell angebaggert haben soll. Was der Politiker nicht wusste war die Tatsache, dass der Jugendliche ein Journalist der französischsprachigen Zeitung war.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war der Lehrer aufgrund eines gegen ihn laufenden Administrativverfahrens suspendiert. »20 minutes« illustrierte den Artikel mit einem Screenshot der Website, der einen Auszug auf dem geführten Chat und ein gepixeltes Foto des Lehrers und Stadtpolitikers zeigte.
Am Dienstag veröffentlichte der Schweizer Presserat seine Entscheidung, dass es sich bei den Recherche-Handhabungen des Journalisten um unlautere Methoden im Sinne von Ziffer 4 der »Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten« handelt, wenn man einen bereits suspendierten Lehrer per Chat auf einer schwulen Website ködern würde. Verdeckte Recherchen wären nur unter strengen Auflagen durchzuführen, so der Presserat in seiner Entscheidung.
Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre wäre nur zu rechtfertigen, wenn es sich um überwiegendes öffentliches Interesse an den Informationen handeln würde, die nicht auf einer andere Art und Weise zu erkunden sind. Im Falle des suspendierten Lehrers und Stadtpolitikers fehle es allerdings an einem überwiegenden öffentlichen Interesse, so der Presserat weiter.
»20 minutes« hätte insbesondere auch gestützt auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf die Veröffentlichung verzichten müssen, da der suspendierte Lehrer zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels seinen Rückzug aus der Politik bereits angekündigt hatte.
Darüber hinaus habe das Gratisblatt auch die Ziffern 3 (Unterschlagung wichtiger Informationen) und 7 (Respektierung der Privatsphäre) der »Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten« verletzt. Der Autor des Berichts unterließ es, eine Passage aus dem Chat zu erwähnen, der die Vorwürfe relativiert hätte.