Deutliche Worte am Ende seiner zwölfjährigen Jahren Tätigkeit am deutschen Bundesver- fassungsgericht: Die Gefahr der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften aufgrund der sexuellen Orientierung sei noch immer nicht gebannt, warnt Gerichtspräsident Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier spricht deutliche Worte.
»Es ist dem Gesetzgeber grundsätzlich (...) nicht verwehrt, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen«, sagte Papier in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur. »Allerdings müssen für damit verbundene Benachteiligungen nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften umso gewichtigere Sachgründe vorliegen, je größer die Gefahr ist, dass an Persönlichkeitsmerkmale der sexuellen Orientierung angeknüpft wird.« Derart gewichtige Gründe sind vom Bundesverfassungsgericht etwa bei der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenversorgung verneint worden.
Eine Privilegierung der Ehe gegenüber anderen Lebensweisen sei nur dann legitimiert, wenn die Partner eine Ehe eingehen könnten, sagte Papier – was bei homosexuellen Paaren nun mal nicht der Fall ist.
»Nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht, sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen«, begrüßte der offen schwule deutsche Grünen-Abgeordnete Volker Beck die deutlichen Worte des obersten Richters. »Dies gilt insbesondere für das Recht des öffentlichen Dienstes, des Einkommenssteuerrecht, des Erbschaftssteuerrecht, das Ausländer- und Aufenthaltsrecht, das Gewerberecht, der Ausbildungsförderung sowie bei diversen öffentlichen Leistungen und Gebühren.«
Hans-Jürgen Papier ist seit Februar 1998 Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht und seit 2002 dessen Präsident. Mit der bevorstehenden Ernennung eines neuen Richters durch Bundespräsident Horst Köhler scheidet Papier nach zwölf Jahren aus.