2010-02-05|00:06 - Redakteur: cbox
US-Bürgern ist es jetzt offiziell erlaubt, Geschlechts- anpassungen von der Steuer abzusetzen. Der US-Steuergerichtshof entschied für eine Klägerin, die als Mann geboren wurde. Sie wollte die Behandlungs- kosten nach der Geschlechtsangleichung von der Steuer abschreiben, was ihr anfangs das Finanzamt untersagte.

Die Frau aus Massachusetts hatte 2007 ihr zuständiges Finanzamt geklagt. Dieses hatte ihr nicht gestattet die Operationskosten von 25.000 Dollar von der Steuer abzusetzen, was ihr eine Rückzahlung von rund 5.000 Dollar gebracht hätte. Das zuständige Finanzamt begründete damals seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Operation um einen medizinisch nicht notwendigen, sondern nur um einen kosmetischen Eingriff gehandelt hätte.
Jetzt entschied der US-Steuergerichtshof für die Klägerin und wies den negativen Entscheid der Finanzbehörde zurück. Die Frau darf ihre Behandlungskosten von der Steuer absetzen. Die Homo-Organisation »Gay and Lesbian Advocates and Defenders« sprach von einem großen Erfolg, da solche Geschlechtsanpassungen tausende US-Bürger betreffen könnten.