2010-02-04|06:16 - Redakteur: gb
Ein schwuler Flugbegleiter durfte 2008 nicht von Lufthansa gefeuert werden, weil er sich in Japan mit seinem damals 17-jährigen Freund getroffen hatte. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied am Montag, dass der deutsche Luftfahrtkonzern das Arbeitsverhältnis mit dem 44-jährigen Toshi Uto nicht wirksam aufgelöst hat. Nach Angaben seines Anwalts Ansgar Dietmar muss sein Arbeitgeber den Flugbegleiter zu bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigen.

Symbolbild
finde ein gutes urteil vom richter,den es geht niemanden etwas an was ich privat mache
was laaange währt wird eeendlich gut ...
geduld, eine tugend, die da und dort dann doch belohnt wird, auch wenn sie einem manchmsl wirklich zu entfleuchen droht *g*
War richtig so vom Richter mann darf nimannt kündigen nur weil er Schwul ist
Wär eigentlich ne super Marktlücke (als Ergänzungs zu Hooters: Cocks -> Eine Airline mit schwulen Steards und TV und TS Steardessen, inklusive Blowjobs für Businessclass Passagiere mit Flugangst
ich muss mal nachdenken ob ich in meinem leben einen steward gesehn hab der nicht mit ziemlicher sicherheit schwul war...