Im Jahr 1957 entschied das deutsche Bundes- verfassungsgericht, dass der Paragraf 175 in seiner Nazi-Form in der Bundesrepublik nicht gegen die Grundrechte von Homosexuellen verstößt. 50.000 Männer wurden insgesamt aufgrund dieses Gesetzes verurteilt. Die Existenz dieser Menschen wurde zerstört, sogar heute gelten sie noch als Straftäter.

Jan-Marko Luczak: Gegen den Schutz von Schwulen und Lesben in der deutschen Verfassung
Genau das soll nie wieder geschehen, fordert ein Antrag der drei Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke, der am Freitag Nachmittag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Derzeit gibt es bei unseren deutschen Nachbarn zwar einen weit formulierten Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung - der scherte aber schon in den 1950er Jahren Bundesverfassungsgericht bei Schwulen und Lesben wenig. Das Grundgesetz schützt den Bürger ausdrücklich nur vor Diskriminierung »wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen« sowie seiner Behinderung. Nun fordern SPD, Linkspartei und Grüne in ihren Anträgen, die Kategorie »sexuelle Identität« dieser Aufzählung hinzuzufügen. Bereits im Bundesrat gab es Anhänger dieser Verfassungsänderung in allen Parteien (außer der CSU) - der Antrag scheiterte aber im November 2009 trotzdem.
»Im Artikel 3 haben wir zwei Gruppen, die Opfer des Nationalsozialismus waren, vergessen. Die Behinderten und die Homosexuellen«, erklärte Volker Beck (Grüne), der als erster gegen 13:30 Uhr ans Rednerpult trat. Behinderte seien bereits 1994 ins Grundgesetz aufgenommen worden, für die Kategorie »sexuelle Identität« gab es zwar bereits damals eine Mehrheit - aber nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Beck appellierte an die Regierungsfraktionen, lediglich »drei weitere Worte in die Verfassung« zu schreiben.
Christliche Bundestagsfraktion gegen Schutz von Schwulen und Lesben
Anders als etwa die hamburgische oder saarländische CDU lehnt die christliche Bundestagsfraktion den verfassungsrechtlichen Schutz von Schwulen und Lesben jedoch rundweg ab: »Es gibt bereits einen umfassenden Schutz«, erklärte Jan-Marko Luczak in seiner ersten Bundestagsrede, die ihm wahrscheinlich in zehn oder 20 Jahren peinlich sein wird. »Ich weiß natürlich, dass sie diesen Antrag nutzen wollen um die Union in eine bestimmte Ecke drängen wollen. In die Ecke einer Partei mit antiquierten Moralvorstellungen«, giftet er in Richtung der Grünen. Als Beck in einer Zwischenfrage anmerkte, dass Schwule und Lesben immer noch im Beamten- oder Steuerrecht benachteiligt werden, wiegelte er ab. »Schutzlücken« im öffentlichen Dienst und im Steuerrecht würden abgebaut, so sehe es der Koalitionsvertrag vor. Der 34-jährige Berliner Abgeordnete ist sich sicher: »Wir haben die beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Die Union will, dass dies auch so bleibt.« Wie das Grundgesetz durch die Einfügung der drei Worte irreparablen Schaden nehmen soll, verriet Luczak nicht.
Die SPD-Abgeordnete Christine Lamprecht schäumte daraufhin: »Sie lehnen das nur aus ideologischen Gründen ab. Das finde ich unerträglich, ein einziges Merkmal [von Opfern des Nationalsozialismus] nicht aufzunehmen.« Noch sei das Projekt »Artikel 3« nicht gestorben, so die hessische Parlamentarierin: »Ich hab da ganz große Hoffnung in die FDP.«