Die deutschen Landesrund- funkanstalten stellen Eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleich, berichtet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Damit entfallen Zweitgebühren. Bereits zuvor konnten eheähnliche Gemeinschaften GEZ-Gebühren sparen, in der Regel musste nur einer die Gebühren zahlen.

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Ausnahme: ein Zweitgerät im Auto des Nicht-Anmelders. Nun haben die Landesrundfunkanstalten nach Angaben des LSVD entschieden, hier Lebenspartner wie Eheleute zu behandeln. Der Druck des Verbandes sowie zahlreicher Privatpersonen habe dazu geführt, obwohl der derzeitige Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine Gleichstellung vorsieht.
Im August hatte zudem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Praxis der GEZ in Baden-Württemberg, Rundfunkgebühren in schwul-lesbischen Haushalten mit einer Lebenspartnerschaft doppelt zu verlangen, rechtswidrig sei.
LSVD-Sprecher Manfred Bruns rät nun verpartnerten Schwulen und Lesben, Daueraufträge oder Abbuchungsermächtigungen entsprechend zu ändern und ggf. die in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlte Zweitgebühr zurückfordern. Der Verband hat eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben an die GEZ auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.