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Die Verteidigerin des absurd Bösen

2015-07-09|13:18 · von Dr. Helmut Graupner

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Lang hat der schwarze Frühling nicht gedauert. Mit der Obmannwahl Reinhold Mitterlehners stieg die Hoffnung auf eine menschlichere, nichtdiskriminierende Haltung der ÖVP gegenüber LGBTs. Diese Hoffnung wurde bald enttäuscht als er kürzlich die Schutzmantelmadonna der homophoben Diskriminierer gegeben hat. In der Bundesregierung war zwischen SPÖ und ÖVP bereits fix vereinbart gewesen, dass der gesetzliche Schutz gegen Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung von bisher nur am Arbeitsplatz auch auf Bereiche außerhalb der Arbeitswelt, beispielsweise die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen oder Bildung (Schulen) erweitert wird.

Doch Mitterlehner hat sich an diese Vereinbarung nicht gehalten und plötzlich sein Veto eingelegt. Die ÖVP will, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle weiter wehrlos bleiben gegenüber Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt. Homophobe Diskriminierer sollen weiter ihr Unwesen treiben dürfen. Homophob zu diskriminieren wird von der ÖVP als Menschenrecht verstanden!

Doch es geht nicht nur um eine Schutzlücke gegen böse Diskriminierungen. Mitterlehner verteidigt eine besondere Perversion: eine Antidiskriminierungsgesetzgebung, die selbst diskriminiert. Während Diskriminierung auf Grund Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung und Geschlecht auch außerhalb des Arbeitsplatzes verboten ist, sind Diskriminierungen auf Grund sexueller Orientierung, Religion und Alter nur in der Arbeitswelt verboten. Diskriminierungsopfer erster und zweiter Klasse also.



Kellner darf Gast diskriminieren, aber nicht umgekehrt

Doch damit nicht genug. Das ist nur im Bund und in Niederösterreich so. Alle anderen acht Bundesländer hingegen schützen in ihren Kompetenzbereichen alle Gruppen gleichermaßen gegen Diskriminierungen auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Während also in Niederösterreich beispielsweise Rettungssanitäter, Schilehrer, Bergführer und Kindergärtner (alles Landeszuständigkeiten) sanktionslos homophob mobben dürfen, ist das den Rettungssanitätern, Schilehrern, Bergführern und Kindergärtnern in allen anderen acht Bundesländer ausdrücklich verboten.

Und auch der Bund lässt Homo- und Bisexuelle außerhalb des Arbeitsplatzes ungeschützt. Bundessache sind beispielsweise das höhere Schulwesen sowie das Gewerbe- und das Wohnrecht. Keine Ansprüche hat daher, wer aus einem Lokal geworfen wird, weil er/sie schwul oder lesbisch oder ein gleichgeschlechtliches Paar ist. Oder wem eine Mietwohnung aus diesem Grund verwehrt wird. Wirte, die jemand wegen seiner Hautfarbe den Zugang zum Lokal verwehren oder Vermieter, die deshalb eine Mietwohnung verwehren, müssen hingegen Schadenersatz zahlen.


Lehrer dürfen Schüler diskriminieren aber nicht umgekehrt

Ein Gast darf die Bedienung durch einen schwulen Wirt oder Kellner nicht ablehnen, weil das Diskriminierung an dessen Arbeitsplatz ist. Der Wirt/Kellner darf aber seinerseits den schwulen Gast des Lokals verweisen. Schüler dürfen LehrerInnen nicht auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren/mobben, denn das ist Diskriminierung am Arbeitsplatz der Lehrperson. Diskriminieren/mobben LehrerInnen ihrerseits SchülerInnen wegen deren sexueller Orientierung, so gibt es dagegen nach den Gleichbehandlungsgesetzen hingegen keinerlei Handhabe.

Solch eine perverse Gesetzgebung verteidigt die ÖVP und ihr Obmann mit Zähnen und Klauen. Und die SPÖ? Anders als die Frauenministerin Heinsich-Hosek, die vehementest die Kriminalisierung des Pograpschens betreibt und den widerstrebenden VP-Justizminister diesbezüglich vor sich hertreibt, hat sich der hier zuständige SP-Minister Hundsdorfer nach dem Wortbruch Mitterlehners nicht einmal geäussert (schon gar nicht scharf empört wie Heinisch-Hosek beim Pograpschen). Bis heute nicht.


Aktuelles stets auf www.RKL ambda.at, Facebook: RKL, und Twitter: @HelmutGraupner

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien www.graupner.at), Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

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