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Hasskriminalität

2015-06-13|05:12 · von Dr. Helmut Graupner

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Der Justizminister will das Strafrecht reformieren und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Darin ist endlich auch eine ausdrckliche Bestimmung gegen homophobe Hassdelikte enthalten.

Es ist ein Unterschied, ob beispielsweise eine Krperverletzung im Zuge einer Rauferei zugefgt wird oder als Folge von Hass gegen eine bestimmte Bevlkerungsgruppe. Dennoch hat das sterreichische Strafrecht traditionell keinen Unterschied zwischen beidem gemacht und die gleichen Strafen vorgesehen.

1997 hat sich das gendert. Die Begehung einer Straftat aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven wurde im Strafgesetzbuch ( 33) ausdrcklich ein besonderer Erschwerungsgrund. Hass auf Grund Religion/Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht, Sprache, Staatsangehrigkeit, Alter und sexuelle Orientierung bildet jedoch bis heute nur dann einen besonderen Erschwerunngsgrund, wenn die Staatsaanwaltschaften und Gerichte dies als besonders verwerflichen Beweggrund behandeln.


Homophobie wird besonderer Erschwerungsgrund

Und das ist leider, wie jngste Flle zeigen, nicht so. Homophobe bergriffe und Gewalttaten werden allzuoft nur wie Wirtshausraufereien abgehandelt (siehe beispielsweise die in Ius Amandi 02/2013 dargestellen frappierenden Flle: tinyurl.com/ny83qvz).

Der Justizminister will das nun ndern und Hass gegen alle oben angefhrten Gruppen ausdrcklich zu einem besonderen Erschwerungsgrund erklren ( 33 StGB). Das ist usserst begrenswert und entspricht unserer langjhrigen Forderung.


Verhetzungstatbestand bleibt verwssert

Nicht erfreulich ist hingegen, dass der Entwurf beim Tatbestand der Verhetzung ( 283 StGB) zwar verschiedene Verschrfungen vorsieht, aber den 2012 begangenen Sndenfall nicht rckgngig macht. Damals wurde als Gegengeschft fr die Erweiterung des Schutzes auf sexuelle Orientierung, Behinderung, Geschlecht usw. das Verchtlichmachen straffrei gestellt.

Strafbar ist seither nur Aufreizen zu Gewalt, Hetzen und in einer die Menschenwrde verletzenden Weise Beschimpfen. Nicht mehr aber das ffentliche, in einer die Menschenwrde verletzenden Weise erfolgende Verchtlichmachen.

An diesem betrchtlichen Absenken des Schutzes hlt der Entwurf des Justizministers leider fest.

P.S.: Neuigkeiten stets auf www.rklambda.at

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Prsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Prsident der sterreichischen Gesellschaft fr Sexualwissenschaften (GS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

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