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Würdige Trauungen

2014-09-13|23:40 · von Dr. Helmut Graupner

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Am 13. Juni 2014 ist endlich eine der schwachsinnigsten und bösartigsten Diskriminierungen eingetragener Paare beseitigt worden: der Amtsraumzwang. Als 2009 – nach einer Ladung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs – das Partnerschaftsgesetz nicht mehr zu verhindern war, hatte die ÖVP alles daran gesetzt, die EP mit zumindest möglichst vielen Nadeln für gleichgeschlechtliche Paare zu versehen, damit wir mit der EP nicht glücklich werden.

Der Amtsraumzwang zeigt besonders gut, wieviel Energie an Diskriminierungslust in VP-geführten Ministerien ausgelebt wurde. Wie bösartig muss man sein, um solche Regelungen zu ersinnen, wie dass eingetragene Partnerschaften nur in den schalen Amtsräumen begründet werden dürfen, nicht aber an allen anderen Orten, an denen Ehen geschlossen werden dürfen (Hotel, Schloß, Burg, Schiff, Riesenrad etc. etc.).

Im Zuge der RKL-EP-Klagsoffensive hat der Verfassungsgerichtshof diesen Amtsraumzwang bereits im Juni des Vorjahres aufgehoben. Mit dem neuen Personenstandsgesetz 2013 wurde er aber ab 1. November gleich wieder eingeführt. Um nun, mit 13. Juni 14, (ein ganzes Jahr nach dem VfGH-Erkenntnis!) endgültig entsorgt worden zu sein.


Würdige Form und würdiger Ort

Auch Trauzeugen wurden den eingetragenen Paareen verweigert. Bis der Verfassungsgerichtshof, wieder im Zuge der RKL-EP-Klagsoffensive, im Dezember 2012 angeordnet hat, dass auch bei EP-Schließungen Trauzeugen beigezogen werden dürfen. Protokolliert wurde deren Anwesenheit aber immer noch nicht. Erst ab November 2013 wurde das geändert und mit der Ehe gleichgestellt.

Und erst seit 13. Juni 2014 ordnet das Gesetz an, dass die Begründung von eingetragenen Partnerschaften ebenso wie Eheschließungen in einer Form und an einem Ort vorzunehmen sind, die der Bedeutung des Aktes entsprechen. Bloße Unterschriftsleistungen in der Besenkammer sind daher jetzt nicht mehr zulässig.

Aktuelles stets auf www.RKL ambda.at, Facebook: RKL, und Twitter: @HelmutGraupner

Dr. Helmut Graupner www.graupner.at) ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

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