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(Ver)Erben

2014-08-13|20:00 · von Dr. Helmut Graupner

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Erbschaftssteuer gibt es in Österreich keine mehr. Daher macht erben hierzulande mehr Spaß als es früher er Fall war oder heut noch in anderen Ländern ist. Doch wer erbt und kann man dem/der PartnerIn alles vererben? Gibt es kein Testament, so kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Dabei erben Ehepartner und eingetragene Partner neben Kindern 1/3 und neben den Eltern des/der Verstorbenen (wenn sie/er keine Kinder hinterlässt) 2/3. Kinder kriegen also (neben Ehe- und eingetragenen Partnern) 2/3, Eltern nur 1/3 des Erbes.

Mit Testament kann man die Erbfolge anders regeln. Kinder (bzw. Eltern, wenn man keine Kinder hat) und Ehe- sowie eingetragene PartnerInnen sind aber pflichtteilsberechtigt. Sie haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass. Dieser Mindestanteil beträgt bei Kindern und PartnerInnen die Hälfte, und bei Eltern ein Drittel der oben angeführten Anteile. Andere Personen, wie beispielsweise Geschwister, haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Pflichtteilsansprüche sind immer nur Ansprüche auf Geldzahlungen. Vererbt also jemand seinem eingetragenen Partner sein ganzes Vermögen, so erbt es dieser auch zur Gänze. Die Kinder bzw. Eltern können nur den anteilsmäßigen Wert in Geld verlangen, aber keine bestimmten Erbstücke (wie bestimmten Schmuck, ein bestimmtes Grundsütck, Haus etc.).

Testamente müssen eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden oder (wenn man selbst nicht soviel schreiben und zB einen Computerausdruck unterfertigen will) es müssen drei Testamentszeugn beigezogen werden. Das Testament kann bei einem/einer RechtsanwältIn hinterlegt und in das Testamentsregister eingtragen werden, damit es im Todesfall leicht aufgefunden wird.

Nicht eingetragene und nicht verheiratete PartnerInnen (LebensgefährtInnen) haben übrigens weder ein gesetzliches Erbrecht (erben also ohne Testament gar nichts) noch einen Pflichtteilsanspruch. Beides soll sich nach Plänen des Justizministers aber bald ändern.

Aktuelles stets auf www.RKL ambda.at, Facebook: RKL, und Twitter: @HelmutGraupner

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

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