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Schreuder: Noch immer rund 200 Homosexuelle im Strafregister

2014-07-31|10:05 · von Grüne Andersrum

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Grüne pochen auf Rehabilitierungsgesetz

In einer parlamentarischen Anfrage wollte Bundesrat Marco Schreuder, Bundessprecher der Grünen Andersrum, die Anzahl der nach wie vor im Strafregister gelisteten Homosexuellen wissen, obwohl die besagten Paragrafen längst abgeschafft wurden. Geschrieben wurde die Anfrage geneinsam mit der NGO Rechtskomitee Lambda und dessen Präsident Helmut Graupner.

Mittlerweile ist die Antwort von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eingetroffen. Daraus geht hervor, dass rund 200 Homosexuelle immer noch im Strafregister verzeichnet sind:

• 108 Personen aufgrund des § 209 StGB (unterschiedliches Schutzalter)
• 51 Verurteilte nach § 129 Ib (generelles Verbot von Homosexualit ä t bis 1971)
• 34 Personen nach § 210 StGB (Gewerbsm äß ige gleichgeschlechtliche Unzucht, 1989 aufgehoben)
• 4 Personen aufgrund des § 500 a StG (Vorgängerparagraf von § 210 StGB)

Schreuder:„ Rund 200 Menschen stehen noch immer im Strafregister dieser Republik. Dies bedeutet, dass immer noch 200 Menschen für Verstöße gegen Paragrafen amtlich registriert sind, die mittlerweile vom Gesetzgeber, vom Verfassungsgerichtshof oder vom Gerichtshof für Menschenrechte abgeschafft wurden. Das ist ein unerträglicher Zustand! “

Schreuder fordert einmal mehr eine Rehabilitierung aller Justizopfer von diskriminierenden Paragrafen: „ Es kann ja nicht sein, dass Gerichtshöfe und Politik die einstigen antihomosexuellen Gesetze abschaffen, aber die damals Verurteilten immer noch im Strafregister zu finden sind! “ Schreuder fordert ein Rehabilitierungsgesetz, in das die früheren antihomosexuellen Gesetze als Verletzung der Menschenwürde bezeichnet werden, die Tilgungen von Verurteiltungen festgeschrieben wird, alle Urteile aufgehoben werden, sowie Schadenersatz für materielle und immaterielle Schäden aus den Verurteilungen bzw. Inhaftierungen festgeschrieben werden.

„Ein Rehabilitierungsgesetz liegt seit Jahren als Vorschlag des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser im Nationalrat, es braucht nur beschlossen werden, so Schreuder abschließend.

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